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Bushlore 4x4 Namibia

Toyota Landcruiser

Fahrzeugbeschreibung

• 4x4 Double Cab mit 5 Sitzplätzen
• 4.2 l 6 Zyl. oder 4.5 l 8 Zyl. Diesel, 5-Gang-Schaltung mit Untersetzung
• 130 l Tank + 2x 20l Reservekanister, Verbrauch ca. 15 l/100 km
• AM/FM Radio mit CD Spieler, AUX- und USB-Anschluss, Bluetooth
• Klimaanlage, ABS, Servolenkung
• zwei Ersatzräder


Preise

Preis pro Miettag in € / Mietdauer in Tagen (von bis)8-1516-2425+
Toyota Landcruiser (CruS)
01.01.2024 - 30.06.2024162156148
01.07.2024 - 10.11.2024206197186
11.11.2024 - 31.03.2025162156148

Optionale Zuschläge

€ 28
€ 25
€ 3

Specials


Leistungen

• unbegrenzte Freikilometer
• Fahrzeugversicherung mit Selbstbeteiligung (max. ZAR 30.000)
• Transfers ab/bis Flughafen oder Stadthotel (während der Bürozeiten) im Übernahme- und Abgabeort.
• Gebühr für 2. Fahrer
• Vertragsgebühr
• lokale Steuern
• Endreinigung
• 24-Stunden-Pannendienst
• Informationspaket inkl. Kartenmaterial vor Ort
• bei 4x4 Campers zusätzlich auch komplette Campingausrüstung inkl. Dachzelt oder Wohn-/Schlafkabine

Nicht eingeschlossen

• Treibstoff (Benzin bzw. Diesel)
• Abgassteuer (Carbon Tax) bei Anmietung oder Abgabe in Namibia - einmalig pro Fahrzeug und Miete (NAD 400 Toyota Hilux o.ä., NAD 600 Landcruiser)
• Mautgebühren
• Gebühren für dritten/vierten Fahrer (NAD 200 pro Fahrer)
• Einwegmietgebühren
• Gebühren für Grenzüberschreitungen
• Zusatz-Versicherungen / Zusatz Campingausstattung
• Rückholgebühr des Fahrzeuges bei selbstverschuldetem Unfall zur Anmietstation
• Schäden oder Verlust von persönlichem Gepäck im Fahrzeug
• Bearbeitungsgebühr je Strafzettel (NAD 150), sofern durch Bushlore abgewickelt, zusätzlich zum Bußgeld
• Bearbeitungsgebühr je Unfall/Schaden (NAD 550)

Stornobedingungen

Vor Reiseantritt bis 61 Tage siehe ARB; abweichend 60-31 Tage 15%, 30-15 Tage 50%, 14-0 Tage 100%.

Hinweis

Bei Langzeitmieten ab 46 Tagen sind weitere Rabatte möglich!
Bitte beachten Sie auch das Selbstfahrer ABC und die weiteren Mietbedingungen.

Mietbedingungen Bushlore CC (Namibia)

Mietstationen

Südafrika: Johannesburg, Kapstadt
Namibia: Windhoek
Botswana: Kasane, Maun
(Bei Mieten ab/bis Kasane und ab/bis Maun je nach Saison ZAR 7.200-7.500 Depot-Zuschlag. Bei fehlender Verfügbarkeit kann ein Fahrzeug zur Wunschstation geliefert werden, Kosten auf Anfrage.)

Fahrzeugübernahme oder -abgabe gegen Aufpreis u.a. auch möglich in:
Durban, Nelspruit, Port Elisabeth, Upington, Swakopmund, Livingstone, Victoria Falls, Lusaka, Harare, Gaborone, Maputo, Pemba, Dar es Salaam.

Mietstationen Namibia

Windhoek

Öffnungszeiten der Stationen

Montag bis Freitag: 7.30 - 16.30 Uhr
Samstag: 8.30 - 13.00 Uhr
(Übernahmen/Abgaben außerhalb der Bürozeiten und an Feiertagen auf Anfrage; Gebühr ZAR 400)

Fahrer

Mindestalter 21 Jahre.

Führerschein

Alle Fahrer müssen im Besitz eines nat. und eines internat. Führerscheins bzw. einer beglaubigten englischsprachigen Übersetzung des nat. Führerscheins sein.

Mindestmietdauer

• 5 Tage innerhalb Südafrikas
• 7 Tage bei Mieten von Südafrika in andere Länder
• 8 Tage bei Mietbeginn außerhalb Südafrikas
• bei Einwegmieten teilweise abweichend

Mietpreisberechnung

Fahrzeuge mit Campingausrüstung: erster und letzter Miettag werden als voller Miettag berechnet, unabhängig von der Uhrzeit der Übernahme und Abgabe.
Fahrzeuge ohne Campingausrüstung werden auf 24 h-Basis berechnet.
Das Übernahmedatum bestimmt die Saison, zu der alle Miettage abgerechnet werden. Bei Übernahme außerhalb Südafrikas gelten immer die Namibia-Raten.
Keine Erstattung nicht genutzter Miettage; alle in NAD genannten Beträge sind vor Ort zu bezahlen.

Einwegmieten

Einwegmieten zwischen den meisten Stationen sind gegen Gebühr möglich - z.B.:
• Johannesburg - Kapstadt: ZAR 7.700*
• Johannesburg - Windhoek: ZAR 7.900*
• Kapstadt - Windhoek: ZAR 6.600*
• Johannesburg - Kasane: ZAR 9.000*
• Windhoek - Kasane: ZAR 9.100*
• Johannesburg - Livingstone: ZAR 13.000*
(Gebühren in der Nebensaison teilweise günstiger;
*Gebühren auch gültig in umgekehrter Richtung;
Stand: 07.12.23 - vorbehaltlich Änderung).

Mehrfachmieten

Keine Ermäßigung.

Fahrtgebiete (Einschränkungen)

Alle Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen (Teer oder Schotter) und offiziellen 4x4 Pisten in Südafrika, Namibia, Botswana, Lesotho, Zimbabwe, Zambia, Mozambique, Tansania, Eswatini und Malawi gefahren werden. Fahrten in andere Länder bedürfen der vorherigen Genehmigung des Vermieters; es gelten abweichende Versicherungsbedingungen.

Grenzüberschreitungen

Bei Mieten, die über Ländergrenzen führen, fallen einmalig Grenzüberschrittsgebühren an (zzgl. zu eventuellen Einwegmietgebühren und/oder Depotzuschlägen):
• Botswana, Südafrika, Zimbabwe, Zambia, Mozambique: NAD 800
• Malawi, Tansania, Uganda, Kenia und Mozambique, wenn nördlich von Caia oder des Zambezi: NAD 3.000.

Versicherung

Im Mietpreis ist eine Fahrzeugversicherung des Vermieters mit Selbstbeteiligung im Schadenfall eingeschlossen. Versichert sind Kasko- und Haftpflichtschäden, Diebstahl sowie Abschleppkosten auch nach Unfällen innerhalb Südafrikas (Haftpflichtversicherung nur gültig in Südafrika, Namibia, Botswana, Lesotho und Eswatini - für andere Länder bei Einreise vor Ort abzuschließen).
Die Höhe der Selbstbeteiligung beträgt ZAR 20.000 für Modelle ohne bzw. ZAR 30.000 für Modelle mit Campingausrüstung.

Versichert sind auch Einzelunfälle mit Umkippen/Überschlag (Single Vehicle Rollover) und Wildunfälle bei Dunkelheit; in diesem Fall verdoppelt sich die Selbstbeteiligung.

Ein Schadensfall ist Bushlore unverzüglich zu melden, sonst erlischt der Versicherungsschutz.

Zusatzversicherung (optional)

Die Selbstbeteiligung kann (außer bei Einzelunfällen) durch Abschluss der CDW2-Zusatzversicherung ausgeschlossen werden (ab 8 Miettagen).

Mit CDW2 sind zusätzlich auch Schäden an Unterboden, Windschutzscheibe und Reifen (max. 2 Reifen je 30 Miettage), Abschleppkosten auch nach Unfällen in Namibia, Botswana, südl. Mozambique, Zimbabwe und im Livingston District in Zambia sowie am Dach (hier jedoch immer Selbstbeteiligung der Standardversicherung) versichert. Die Kosten pro Tag sind abhängig von der Mietdauer (siehe Preiskasten).

Nicht versichert sind

• Schäden und Unfälle, die durch Nichteinhaltung des Mietvertrages verursacht werden (z.B. Fahrten in nicht erlaubte/angemeldete Länder, auf nicht erlaubten Straßen/Pisten, abseits von Straßen oder Pisten)
• Schäden durch Wasser (z.B. nach Flussdurchfahrten) oder Salzwasser
• Schäden aufgrund der Nutzung von falschem oder minderwertigem Treibstoff
• Schäden/Verlust an/von Campingausrüstung
• Schäden durch nicht registrierte Fahrer
• Schäden auf Grund von Fahrlässigkeit, Mutwilligkeit sowie durch Alkohol- oder Drogen-Einfluss

Kaution

Bei Übernahme des Fahrzeugs ist eine Kaution in Höhe der Selbstbeteiligung der jeweiligen Versicherung zu hinterlegen (bei CDW2: NAD 5.000).
Die Kaution muss per Kreditkarte (MasterCard, VISA oder American Express) hinterlegt werden; der Betrag wird geblockt, jedoch nicht von der Kreditkarte abgebucht.

Die Kaution wird bei Rückgabe erstattet, wenn das Fahrzeug zum/am vereinbarten Termin/Ort unbeschädigt und ohne fehlende Einzelteile zurück gegeben wird.

Hinweis

Auszug aus den Mietbedingungen (gültig ab 01.11.2022, Änderungen vorbehalten)

Wartung, mechanische Pannen und Reparaturen:
Der Mieter ist verpflichtet, nach spätestens 10.000 km eine Wartung durchführen zu lassen. Außerhalb von Südafrika, Namibia und Botswana sind die Inspektionskosten vom Mieter zu tragen; Kosten für ggf. anfallende Verschleißreparaturen werden vom Vermieter erstattet.